Energieberatung

Energieverbrauch minimieren & Energien effizient nutzen

Energiesparen ist angesichts steigender Energiekosten heutzutage für jeden zwingend notwendig. Ziel der Energieberatung ist es den Endenergie-verbrauch zu minimieren und die eingesetzten Energien effizienter zu nutzen.

Wenn Sie Energie- und Heizkosten sparen möchten oder einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, dann helfe ich Ihnen als qualifizierter Energieberater (SHK) gern und erstelle Ihnen einen Energieausweis.

Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis zeigt an, wie die Anlagentechnik und Gebäudehülle Ihres Hauses mit der eingesetzten Heizenergie umgeht? Das Dokument gilt 10 Jahre und muss dann erneuert werden.

-> Muster Energieausweis

Erstellung eines Energieausweis
Einen hohen Nutzwert für die Zukunft bietet der bedarfsorientierte Energieausweis. Gerne komme ich in Ihr Haus und nehme die Daten des Gebäudes auf: umbautes Volumen, Nutzfläche, Wärmedämmung und Heiztechnik. Dieser Ausweis zeigt genau, wie es um das Gebäude steht. Die Modernisierungsempfehlungen sind objektiv und auf die Immobilie zugeschnitten.

Wann benötige ich einen Energieausweis?
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Energieausweis nur, wenn eine Nutzungsänderung ansteht. Wollen Eigentümer ihr Gebäude ganz oder teilweise vermieten, verpachten oder verkaufen, müssen sie den Ausweis allen Interessenten vorlegen, die danach fragen. Tun sie dies nicht oder legen sie ein fehlerhaftes Dokument vor, riskieren sie ein Bußgeld. Gesetzliche Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Interessenten sehen am Energieausweis, wie es um den energetischen Zustand des Gebäudes bestellt ist. Künftige Mieter nutzen ihn als Indikator für die späteren Heizkosten. Für Kaufwillige sind die Modernisierungsvorschläge besonders interessant. Sie gehören zu jedem Energieausweis und zeigen, welche Investitionen die Energieeffizienz des Gebäudes steigern und dabei besonders wirtschaftlich sind.

Bedarfsausweis fürs Eigenheim
Wer ein Eigenheim oder ein kleines Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten besitzt, für das der Bauantrag vor 1977 gestellt und das seitdem noch nicht energetisch saniert wurde, benötigt einen bedarfsorientierten Ausweis. Für alle anderen Bestandsgebäude genügt laut EnEV der verbrauchsorientierte Energie-ausweis. Für diesen werden nur die Heizenergieverbräuche der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Die Werte sind dann zwar statistisch bereinigt. Dennoch sprechen sie weniger für den Zustand des Gebäudes und mehr für die Heizgewohnheiten der
bisherigen Nutzer. Aus diesem Grund raten Energieberater zum Bedarfsausweis.

(Quelle: ZVSHK)

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!